BDA: Richtlinien für Bauhistorische Untersuchungen

Im Rahmen der Denkmalmesse „Monumento“ in Salzburg wurden vom Bundesdenkmalamt diRichtlinien Bauhist.Untersuchungen Covere neuen „Richtlinien für Bauhistorische Untersuchungen“ vorgestellt. Es ist heute weitgehend unbestritten, dass vor den Maßnahmen am Denkmal Bestandsaufnahmen und Voruntersuchungen zu stehen haben, die eine Handlungsgrundlage darstellen, Planungssicherheit erbringen und damit auch die Erhaltung und Erschließung der Denkmalwerte am Objekt gewährleisten. Die denkmalfachliche Leistungsfähigkeit dieser Erhebungen und die wirtschaftliche Umsetzbarkeit hängen jedoch davon ab, dass über Themenstellung, Umfang und Vertiefung der Untersuchungen Klarheit besteht und dass diese Parameter im Vorfeld anlass- und objektbezogen definiert und vereinbart werden. Auf dieser Grundlage soll sowohl eine denkmalfachlich tragfähige inhaltliche Struktur gewährleistet, als auch eine zielsichere finanzielle Kalkulation ermöglicht werden, die sich durch Preisreferenzierung oder Vergleichsanbote absichern lässt. Die nachvollziehbare Festlegung eines Leistungspakets gemäß den vorliegenden „Richtlinien“ soll eine für alle Seiten verlässliche Grundlage für Preisanfragen und Auftragsvergaben bilden.

Bauhistorische Untersuchungen im Vorfeld beziehungsweise als Begleitung von Maßnahmen sind seit einiger Zeit in der Baudenkmalpflege etabliert, bilden aber ein sehr weites Feld, was den jeweiligen Umfang, die mögliche Detaillierung und die wissenschaftliche Vertiefung anlangt. Das Erreichte bedarf einer Konsolidierung, wenn sich die Bauhistorische Untersuchung in den denkmalpflegerischen Prozessen weiterhin bewähren soll. Dies soll Aufgabe des vorliegenden Regelwerks sein, das zwar als „Richtlinien“ Verbindlichkeit beansprucht, aber dennoch nicht wie ein Rezeptbuch zu verstehen ist. Je nach der bauhistorischen Bedeutung des Objekts, je nach dem Grad der geplanten Veränderungen oder Eingriffe und je nach dem Handlungsstadium werden individuelle Untersuchungspakete zu definieren sein. Deshalb folgen die vorliegenden „Richtlinien“ der bewährten Strukturierung der Standards, Leitfäden und Richtlinien des Bundesdenkmalamtes in „Stufen“ und „Bausteine“, die anlass- und objektbezogen anzuwenden sind. Da Bauhistorische Untersuchungen in Bauplanungsprozessen und in denkmalbehördlichen Beurteilungsprozessen eine besonders wichtige Rolle spielen, muss es innerhalb der „Stufen“ und „Bausteine“ verbindliche Regeln geben, um die präzise Anwendbarkeit zu gewährleisten. Somit wird festgelegt, in welcher Struktur und Form Bauhistorische Untersuchungsberichte mit ihren einzelnen Bestandteilen dem Bundesdenkmalamt vorzulegen sind.
Die Regelung hat noch einen weiteren Aspekt, nämlich die Dokumentationspflicht der Denkmalpflege. Die Verknüpfung von Denkmalforschung und Denkmalerhaltung ist die unverzichtbare Basis ihres Selbstverständnisses, denn nur die Erkundung der Objekte erlaubt die Definition der Denkmalwerte, die sich im denkmalpflegerischen Handeln widerspiegeln. Gerade nach der aktuellen Ausdifferenzierung der Methodik der Bauhistorischen Untersuchungen müssen die Ergebnisse als Bestandteil des denkmalpflegerischen Auftrags im öffentlichen Interesse greifbar und zugänglich, möglichst auch publiziert sein. Dies setzt ebenso eine gewisse Dokumentationssystematik voraus, die durch die vorliegenden „Richtlinien“ erreicht werden soll.

Die Standards können als pdf von der website des Bundesdenkmalamtes geladen werden (externer Link: http://www.bda.at/documents/536874531.pdf). Gedruckte Versionen können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.

 

Quelle: http://www.bda.at/text/136/Aktuell/20618/NEU-Richtlinien-fuer-Bauhistorische-Untersuchungen