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M I T G L I E D S B E I T R A G

Gemäß den Statuten der Gesellschaft für Landeskunde (§ 5,2) bitten wir um
Überweisung des Mitgliedsbeitrages bis zum 31. März des laufenden Jahres.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages liegt in Ihrem Ermessen, je
nach den Leistungen, die Sie von der Gesellschaft in Anspruch nehmen:

A-Mitglied
Ordentliches Mitglied gemäß § 5,1 der Statuten
mit Bezug des Jahrbuches

EUR 24,-

B-Mitglied
ordentliches Mitgliedes gemäß § 5,1 der Statuten

EUR 12,-

J-Mitglied
(Schüler, Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener)
alle Rechte und Vorteile eines ordentlichen Mitgliedes
Ermäßigung bei Teilnahme an Exkursionen

EUR 6,-

Spenden an unseren Verein sind lt. Steuerreformgesetzes 1993,
BGBl. 818/1993 als Betriebs- bzw. Sonderausgaben abzugsfähig


Vorteile Ihrer Mitgliedschaft:

  • Freier Eintritt zu den museumseigenen Sammlungen des OÖ. Landesmuseums
  • Begünstigte Teilnahme bei allen Veranstaltungen der Gesellschaft für Landeskunde
  • Freier Bezug der„Mitteilungen der Gesellschaft für Landeskunde“
    Verbilligter Bezug von Veröffentlichungen folgender Institutionen:
    • der Gesellschaft für Landeskunde,
    • des Oberösterreichischen Landesarchivs,
    • des Linzer Stadtarchivs,
    • des Linzer Stadtmuseums Nordico,
    • des Linzer Diözesanarchivs,
    • der Studien des OÖ. Landesmuseums.

Der Erlagschein zur Einzahlung des Mitgliedbeitrages ist dem ersten Heft
unserer Vereinsmitteilungen nach Jahresbeginn beigelegt
oder im Büro zu erhalten.

Ihr Zahlschein-Abschnitt gilt als Mitgliedsausweis!